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So funktioniert´s:

1. Sachen packen (saisonal, sauber, keine Unterhosen)

2. Termin vereinbaren

3. AGBs vorab lesen, da im Laden dafür unterschrieben werden muss

4. Sachen vorbei bringen

4. ...warten... (Kleidung wird begutachtet und ins System aufgenommen)

5. Du bekommst (i.d.R. innerhalb einer Woche) eine Liste mit den aufgenommenen Teilen und den dazugehörigen Preisen und kannst ggf. restliche Kleidung wieder abholen

6. fertig:)

7. Auszahlung s. AGB (Punkt 3)

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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

 

1 Vertragsgegenstand

Die Lieferantin bzw. der Lieferant überlässt GOLDIG geschäftsübliche gebrauchte Gegenstände (Ware) zum Verkauf in Kommission. GOLDIG prüft innerhalb weniger Tage die eingelieferte Ware aufgrund eigener Erfahrung auf Verkaufbarkeit. Nicht zum Verkauf angenommene Ware muss nach spätestens zehn Werktagen wieder abgeholt werden oder wird nach Einverständnis an eine gemeinnützige Organisation gespendet. Die zum Verkauf angenommene Ware wird von GOLDIG erfasst, mit einem Preis versehen und im Ladengeschäft zum Verkauf im eigenen Namen ausgestellt.

Für die Anlieferung von Ware ist grundsätzlich ein Termin zu vereinbaren. Bei Bekleidung werden ab Februar/ März Frühjahrsartikel, ab Juli/ August Herbst- und Winterware angenommen.

Der Verkauf erfolgt saisonweise: Die Sommersaison endet mit dem letzten Werktag im September, die Wintersaison mit dem letzten Werktag im März. Nicht verkaufte Ware muss bis zu diesen Tagen von den Lieferantinnen oder Lieferanten abgeholt werden.

Unser Lagerraum ist sehr begrenzt: Nicht fristgerecht abgeholte Ware wird von GOLDIG kostenlos an gemeinnützige Einrichtungen abgegeben.

Die Ware bleibt bis zum Verkauf Eigentum der LieferantIn.

 

2 Zustand der Ware

Ware ist grundsätzlich gereinigt anzuliefern und muss frei von Mängeln sein. Textilien müssen gewaschen, fleckenfrei und geruchsfrei sein. Bei anderen Gegen­ständen gilt: Falls GOLDIG die Ware annimmt und im Einzel­fall eine Reinigung oder Repara­tur für notwendig und sinnvoll hält, wird der dafür geleistete Aufwand der Lieferantin oder dem Lieferanten verrechnet.

 

Wird nach der Warenannahme ein Mangel festgestellt und die Liefe­rantin oder der Lieferant zur Rücknahme aufgefordert, muss die be­troffene Ware innerhalb von 10 Tagen wieder abgeholt werden.

 

Aus hygienischen Gründen werden keine Unterhosen angenommen.

Schuhe müssen in gutem bis sehr gutem, sauberem Zustand sein.

 

3 Preisgestaltung, Provision und Auszahlung

Die Preisgestaltung, Provision und Auszahlung erfolgt separat für jeden zum Verkauf angenommenen Gegenstand. Der Verkaufspreis wird von GOLDIG festgelegt, die Lieferantin bzw. der Lieferant erhält zur Prüfung eine Auflistung der angenommenen Gegenstände jeweils mit dem beim Verkauf zu erwarten­den Auszahlungsbetrag. Dieser errech­net sich aus dem vorgeschlagenen Verkaufspreis abzüg­lich der Ver­kaufsprovision. Die Verkaufsprovision wird von GOLDIG festgelegt. Generell gilt 40% für den/ die LieferantIn, 60% für GOLDIG. Bei qualitativ hochwertigen Artikeln erhält der/ die LieferantIn höchstens 50% des Verkaufserlöses. GOLDIG darf auf die der Auflistung zugrundeliegenden Verkaufspreise saiso­nale oder bei nachträglich festgestellten kleinen Mängeln auch individuelle Nachlässe bis zu 50% gewähren.

 

Die Auszahlung für verkaufte Artikel an die Lieferantin bzw. den Liefe­ranten kann erfolgen, sobald die Ware verkauft und nicht innerhalb einer Woche wieder zurückgegeben wurde (Auszahlsperre während der Umtauschfrist). Zur Auszahlung erhält die Lieferantin bzw. der Lieferant eine aktualisierte Liste mit den Verkaufsdaten.

Die Auszahlung der Kommission erfolgt Überweisung.

 

Größere Artikel, wie Autobabyschalen (DIN-Norm, TÜV-Aufkleber, unfallfrei, nicht älter als 4 Jahre), Laufräder, Hochstühle und ähnliches können nur nach vorheriger Absprache abgegeben werden.

 

4 Umtausch

Gekaufte Ware kann innerhalb einer Woche umgetauscht werden. Die Auszahlung erfolgt per Rückerstattung.

 

5 Zahlung

Beim Kauf von Artikeln oder Gutscheinen wird ausschließlich Kartenzahlung (EC, Visa, Debit) akzeptiert.

Die Auszahlung der Kommission erfolgt wie oben beschrieben.

 

6 Haftung

Der Laden haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Ware während der Kommissionszeit, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Laden verursacht.

Für die Haftung des Ladens gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

7 Rücktritt und Kündigung

Beide Parteien können den Kommissionsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

Im Falle einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Kündigung abzuholen. Andernfalls wird die Ware als Spende an gemeinnützige Organisationen weitergegeben.

 

8 Datenschutz

Der Laden erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung des Kommissionsvertrages.

Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und deren Löschung zu verlangen.

 

9 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Baden-Württemberg.

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[goldig] Markgrafenstr. 38, 76133 Karlsruhe, Nina Hadem, 017672496727

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